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Unser sicheres Bezahlungsverfahren cosmetics accessoires

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Die Zahlung auf www.cosmetics accessoires.com ist vollkommen sicher und wird von unserem Partner PAYPLUG, einem französischen Unternehmen, das zur Gruppe BPCE/NATIXIS gehört, gewährleistet. Die Lösung entspricht der europäischen Norm PSD2 und alle Daten, die Sie uns bei Ihrer Zahlung mitteilen, sind geschützt und werden durch das https/TSL-Protokoll verschlüsselt. Wir haben unter keinen Umständen Zugang zu Ihren Bankdaten, sie werden verschlüsselt und sicher an unseren Bankpartner übertragen. Um Sie und uns zu schützen, werden außerdem alle Bestellungen über den Smart 3D Secure validiert, der Betrug vorbeugt. 

ACHTUNG!

Unser Unternehmen behält sich das Recht vor, jede Bestellung, unabhängig von ihrer Art und ihrem Ausführungsgrad, auszusetzen oder zu stornieren, wenn eine vom Käufer zu zahlende Summe nicht beglichen wird oder wenn es zu einem Zahlungsvorfall kommt.

 

Bei Nichtbezahlung einer Rechnung innerhalb der gewährten Fristen schuldet der Käufer www.cosmetics accessoires.com zusätzlich zum Kapitalbetrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat sowie eine Pauschalentschädigung in Höhe von insgesamt 15 % der Hauptsumme des Auftrags ohne Mehrwertsteuer, Zinsen und Kosten mit einem Mindestbetrag von 50 €.

 

Im Falle der gerichtlichen Eintreibung einer Rechnung hat der Käufer außerdem die Eintreibungskosten zu tragen, wie Anwaltskosten und interne Verwaltungskosten, die den Betrag dieser Pauschalentschädigung übersteigen würden.

 

Falls der Käufer eine einzige Zahlungsfrist aus irgendeinem Grund nicht einhält, behält sich cosmetics accessoires.com das Recht vor, die Ausführung der anderen laufenden Bestellungen bis zur vollständigen Begleichung der geschuldeten Beträge auszusetzen.

 

cosmetics accessoires.com behält sich das Recht vor, bei Käufen über 249 Euro einen Wohnsitznachweis und eine Fotokopie des Personalausweises des Käufers zu verlangen.

 

EIGENTUMSVORBEHALT: Wir behalten uns das Eigentum an den Waren bis zur Zahlung des Preises durch den Käufer vor. Unser Rückforderungsrecht bezieht sich sowohl auf die Waren als auch auf ihren Preis, wenn sie bereits weiterverkauft wurden (Gesetz vom 12. März 1980).